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Geschichte

Unsere Kirchgemeinde

 

Geschichte

Mit Sicherheit standen um 1250, wahrscheinlich aber schon einige Zeit zuvor, in Ober- und Untergurzelen je ein Gotteshaus. Dasjenige von Obergurzelen war mit seinem 7,8m langen Schiff eher eine Kapelle. Die alte Kirche in Untergurzelen am Standort der heutigen Kirche wies auf dem Turmkreuz angeblich die Jahreszahl 1118 auf.

 

Im Anschluss an die Berner Disputation 1528 unterschrieb der damalige Priester zu Gurzelen, Ruprecht Schlosser, mit weiteren 234 Priestern (von 281) die bernischen Reformationsakte und wurde dadurch zum ersten reformierten Pfarrer in Gurzelen.

 

1664 wurde die Gemeinde Seftigen vom grossen Kirchspiel Kirchdorf abgetrennt und dem näher gelegenen kleinen Kirchspiel Gurzelen zugeteilt.

 

1710 wurde auf Betreiben des damaligen Pfarrers Georg Langhans (der als Bernburger beste Beziehungen zur Regierung hatte) die alte Kirche abgerissen und die jetzige Kirche neu errichtet. Wegen der Armut der ortsansässigen Bevölkerung übernahmen «Rät und Burger» von Bern die Hälfte der Kosten (statt des üblichen Drittels) und die weitere Hälfte steuerte Hieronimus von Wattenwyl, Schlossherr von Burgistein, bei. Die Wappenscheiben der beiden Familien Langhans und von Wattenwyl schmücken bis heute die Fenster im Kirchenchor.

 

Beim Sekretariat oder beim Pfarramt ist eine ausführliche Publikation zur Geschichte der Kirchgemeinde Gurzelen-Seftigen erhältlich.

Organisation

Legislative: Die Kirchgemeindeversammlung (KGV) ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie wird in der Regel Ende April und Anfangs Dezember zwei Mal im Jahr einberufen.

Die KGV wählt die Kirchgemeinderäte, verabschiedet Rechnung und Voranschlag, bestimmt über Bauprojekte usw.

 

Exekutive: Der Kirchgemeinderat (KGR) leitet die Kirchgemeinde möglichst in Zusammenarbeit mit den Pfarrern und den weiteren Mitarbeitern. Die Pfarrer nehmen an den Sitzungen beratend, jedoch ohne Stimmrecht teil.

 

Pfarramt: Die Pfarrer tragen die Verantwortung für die Verkündigung, die vermittelte christliche Lehre und leiten in der Regel den Gottesdienst und spenden die Sakramente (Taufe und Abendmahl). Mit ihrem Einverständnis können diese Pflichten auch von nicht Ordinierten versehen werden. In ihrer Amtsführung unterstehen sie der Aufsicht des KGRs, in ihrer Verkündigung sind sie frei und nur an das Amtsgelübde gebunden.

 

Weitere Mitarbeiter: Zum Mitarbeiterstab gehören Sigristen, Organisten, Sekretärinnen, eine Diakonische Mitarbeiterin, eine Jugendarbeiterin, eine Koordinatorin für den Kirchlichen Unterricht (KUW) und verschiedene KUW-Mitarbeiterinnen.

 

Im Weiteren setzen sich etwa 70 freiwillige Mitarbeiter in den verschiedensten Bereichen für eine lebendige Kirchgemeinde ein.

Einmal im Jahr lädt der KGR alle angestellten und freiwilligen Mitarbeiter zu einem gemeinsamen Essen als Dankeschön ein.

 

Die Reformierten

 

 

Unsere reformierte Kirchgemeinde gehört zur grossen Familie der protestantischen Kirchen, die in der europaweiten Reformationsbewegung ab 1517 (Martin Luther, Huldrych Zwingli, Jean Calvin) entstanden sind.

 

Reformierte Landeskirche  www.refbejuso.ch

Die Reformierte Kirchgemeinde Gurzelen-Seftigen ist Teil der Reformierten Kirche Bern-Jura-Solothurn, die aus historischen Gründen die reformierten Kirchgemeinden des Kantons Bern, des Kantons Jura und des südlichen Teils des Kantons Solothurn umfasst. Gegründet wurde unsere Landeskirche durch das obrigkeitliche Reformationsmandat vom 7. Februar 1528 in Folge der Berner Disputation, die vom 6. bis zum 26. Januar 1528 stattfand.

 

Unsere Kirchgemeinde delegiert eine(n) Abgeordnete(n) an die kantonale Kirchensynode (Kirchenparlament).

 

Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS)  www.evref.ch

Die Reformierte Kirche Bern-Jura-Solothurn gehört dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund an, durch den sie mit den anderen 23 Kantonalkirchen verbunden ist.

Zum SEK gehören auch die Methodistische Kirche und die Église Évangélique Libre de Genève. Diese Kirchen zusammen repräsentieren 2,4 Millionen Evangelische Christen in der Schweiz.

 

Weltgemeinschaft reformierter Kirchen (WGRK)

Der SEK ist Gründungsmitglied der Weltgemeinschaft reformierter Kirchen (Zusammenschluss des ehem. Reformierten Weltbundes und des Reformierten Ökumenischen Rates).

Im WGRK sind 233 aus 105 Ländern zusammen geschlossen. Sie repräsentiert 100 Millionen Christen.

 

Ökumenischer Rat der Kirchen (ÖRK)

Ebenfalls durch den SEK sind wir Gründungsmitglied (1948) des Ökumenischen Rates der Kirchen mit Sitz in Genf.

Im ÖRK suchen über 345 vorwiegend protestantische Kirchen Einheit und Gedankenaustausch. Zum ÖRK gehören mittlerweile aber auch viele orthodoxe Kirchen und lokale Kirchen der ehem. Missionsgebiete in Afrika und Asien.

 

Die Römisch-katholische Kirche hat beim ÖRK Beobachterstatus und ist in verschiedenen Arbeitsgruppen vertreten.

 

Leuenberger Konkordie / Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE)

1973 haben sich verschiedene lutherische und reformierte (Landes-)Kirchen Europas im baselländischen Leuenberg über eine Abendmahls- und Kanzelgemeinschaft geeinigt. D.h.: weder Sakraments- noch Amtsverständnis behindern die volle Gemeinschaft untereinander.

Über den SEK sind alle Schweizer Landeskirchen Mitglied im GEKE und haben die Konkordie unterzeichnet.

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